10 Gebote für einen Wolverine
1. Der Wolverine kämpft ritterlich für seinen Clan. Grausamkeiten und nutzlose
Zerstörungen sind seiner unwürdig.
2. Der Kämpfer muss uniformiert oder mit einem besonders eingeführten, weithin
sichtbaren Abzeichen versehen sein. Kämpfen in Zivilkleidung ist verboten.
3. Es darf kein Gegner getötet werden, der sich ergibt, auch nicht der Freischärler und
der Spion. Diese erhalten ihre gerechte Strafe durch den Wolverinerat.
4. Kriegsgefangene dürfen nicht misshandelt oder beleidigt werden. Waffen, Pläne
und Aufzeichnungen sind abzunehmen. Von ihrer Habe darf sonst nichts
weggenommen werden.
5. Ein Wolverine greif keine Gegner die schon in einem Zweikampf verwickelt
sind an. Er wartet bis sein Gegner seinen Power up vollendet hat, und gewährt ihm
den ersten Schuss.
6. Ein besiegter Gegner hat keinen Anspruch mehr auf sein Leben.
Wenn der Krieger selbst unterlegen ist, kämpft er tapfer bis zum Ende weiter.
7. Die Zivilbevölkerung und alle Nichkriegerkasten sind unverletzlich. Der Krieger
darf nicht plündern oder mutwillig zerstören. Geschichtliche Denkmäler und
Gebäude, die dem Gottesdienst, der Kunst, Wissenschaft oder der Wohltätigkeit
dienen, sind besonders zu achten. Dienstleistungen von der Bevölkerung
dürfen nur auf Befehl von Vorgesetzten gegen Entschädigung beansprucht werden.
8. Neutrales Gebiet darf weder durch betreten oder überfliegen noch durch
Beschiessen in die Kriegshandlungen einbezogen werden.
9. Gerät ein Krieger in Gefangenschaft, so muss er auf Befragung seinen
Namen und Dienstgrad angeben. Unter keinen Umständen darf er über
Zugehörigkeit zu seinem Truppenteil und über militärische, politische
oder wirtschaftliche Verhältnisse auf seiner Seite aussagen. Weder durch
Versprechungen noch durch Drohungen darf er sich dazu verleiten lassen.
Au�erdem hat er die Pflicht zu entkommen.
10.Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Befehlen in Dienstsachen
sind strafbar. Verstösse des Feindes gegen die unter 1- 8 angeführten
Grundsätze sind zumelden. Vergeltungsmaßregeln sind nur auf Befehl
der höheren Truppenführung zulässig.
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